St.Gallen möchte Calfeisental-Rudel regulieren

Am 1. Dezember 2023 tritt die neue eidgenössische Jagdverordnung in Kraft. Diese ermöglicht in begründeten Fällen den präventiven Abschuss ganzer Wolfsrudel. Von dieser Regelung macht der Kanton St.Gallen nun Gebrauch. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) hat beim Bund ein Gesuch zur Regulation des Calfeisental-Rudels eingereicht.

Veröffentlicht am 20.11.2023

Die Anzahl Wölfe hat in der Schweiz stark zugenommen. Deshalb können gemäss eidgenössischer Jagdverordnung neu auch ganze Wolfsrudel eliminiert werden, die Probleme machen. Wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht, ist das Ziel des Kantons St.Gallen, scheue Wölfe zu haben und nur jene Wölfe zu dulden, welche sich unproblematisch verhalten und Herdenschutzmassnahmen akzeptieren. Im August 2023 verfügte das ANJF deshalb den Abschuss von drei Welpen des Calfeisental-Rudels, da dieses Rudel grosse Schäden an geschützten Schafen verursachte. Mit dem Abschuss von Welpen in der Nähe von Nutztieren oder Siedlungen erwünscht man sich, dass das Wolfsrudel scheu bleibt und sich vom Menschen fernhält. 

Trotz grossem Einsatz der Wildhüter und dem Einbezug der Jagdpächterinnen und Jagdpächter der lokalen Jagdgesellschaften konnte bisher noch kein Welpe erlegt werden, heisst es weiter im Schreiben. Nachdem das Rudel während der Welpenaufzucht regelmässig im Calfeisental nachgewiesen werden konnte, ist es mobil geworden und bewegt sich weiträumiger. 

Um die weitere rasche Verbreitung des Wolfes zu bremsen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu verbessern, hat das ANJF in Absprache mit den Kantonen Graubünden und Tessin im selben Grossraubtierkompartiment (Südostschweiz) entschieden, das Calfeisental-Rudel als besonders schadenstiftendes Rudel möglichst ganz zu eliminieren. Die minimale Anzahl Rudel im Kompartiment bleibe auch nach dem Abschuss eingehalten und der Wolfsbestand sei trotz der Entnahme gesichert. Das ANJF hat den entsprechenden Antrag zum Abschuss des Calfeisental-Rudels beim Bundesamt für Umwelt eingereicht. 

Verfügung zum Abschuss eines Einzelwolfes 

Wie die Verantwortlichen weiter schreiben, verfügt das ANJF zudem den Abschuss eines Einzelwolfs, nachdem im Weisstannental erneut acht Schafe in geschützten Herden gerissen worden sind. Das ANJF hatte bereits im vergangenen Jahr einen Abschuss eines Tieres aus dem dort lebenden Wolfspaar verfügt. Der Abschuss konnte in der vorgegebenen Frist aber nicht umgesetzt werden. 

Quelle: Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Kanton St.Gallen
Symbolbild: Pexels

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