In die Vernehmlassung geschickt

Der Landrat im Kanton Glarus hat im November 2023 eine Motion zur verstärkten Überwachung von Wolfspopulationen überwiesen. Der Regierungsrat folgt dem Anliegen und verabschiedet die Vernehmlassungsvorlage.

Veröffentlicht am 03.05.2024

Die Motion von Landrat Franz Freuler und Mitunterzeichnenden fordert eine Anpassung des kantonalen Jagdgesetzes, um ein Monitoring für Grossraubtiere einzuführen, schreibt der Kanton Glarus in einer Medienmitteilung. Dabei sollen nach Möglichkeit in jedem Glarner Wolfsrudel einzelne Tiere mit einem Sender versehen werden. Diese Überwachung kann nicht nur die Regulierung begünstigen, sondern soll auch Grundlagen für die Forschung schaffen, indem die Daten auch der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden, heisst es weiter. Das Projekt ist auf vier Jahre befristet.

Die Erfüllung der Motion verlangt eine Anpassung der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz. Ein neuer Artikel soll die rechtliche Grundlage schaffen. Darin ist unter anderem festgehalten, dass die Wildhut das Wolfsmonitoring vollzieht und die Finanzierung der Massnahmen durch einen Verpflichtungskredit sichergestellt wird. Der Landrat legt dessen Höhe fest und erhält somit die Möglichkeit, den Aufwand mitzubestimmen. Aktuell wird mit jährlichen Kosten von rund 237'000 Franken gerechnet. 

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 2. Juli 2024. Die Unterlagen sind auf der Website des Departements Bau und Umwelt publiziert.

Quelle: Kanton Glarus
Symbolbild: Pexels

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