Ausschreibung der Jagd- und Fischereireviere

Im Kanton Basel-Landschaft beginnt im Jahr 2024 eine neue achtjährige Pachtperiode. Nun werden in den Gemeinden, die das Jagd- und Fischereiregal innehaben, die Reviere ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt bis am 15. Oktober.

Veröffentlicht am 07.09.2023

Die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft haben gemäss Kantonsverfassung das Jagd- und Fischereiregal inne. 2024 beginnt eine neue achtjährige Pachtperiode. Um die Jagd- und Fischereireviere zu verpachten, müssen die Gemeinden die Reviere öffentlich ausschreiben. Sie publizieren dies auf den lokal üblichen Wegen (Gemeindeblatt, Aushang, Homepage). 

Wie der Kanton Basel-Landschaft in einer Medienmitteilung schreibt, bewertet die jeweilige Gemeinde anschliessend die eingegangenen Bewerbungen gemäss Vergabekriterien und entscheidet über die Vergabe. Betreffend Fischerei vergibt die Gemeinde die Pacht entweder den bisher Berechtigten oder derjenigen Gruppe von Interessierten mit den meisten ortsansässigen Fischerinnen und Fischern. Ist dies nicht möglich, ist die Gruppe mit den meisten Fischerinnen und Fischern mit Wohnsitz im Kanton zu bevorzugen. 

Bei der Jagd seien die Vergabekriterien differenzierter. Die sich bewerbende Jagdgesellschaft muss gemäss Medienmitteilung folgende Kriterien erfüllen: 

  • wildökologisch fachgerechter Jagdbetrieb;
  • fachgerechte Hege;
  • tierschutzgerechte Nachsuche;
  • Sicherstellung der Jagdaufsicht;
  • örtliche Nähe der jagdberechtigten Mitglieder der Jagdgesellschaft zum Jagdrevier;
  • Kooperationsbereitschaft. 

Die revierspezifische Gewichtung dieser Kriterien liege bei der Einwohnergemeinde. Sofern die bisherige Jagdgesellschaft für die diese Kriterien erfüllt, berücksichtigt die Einwohnergemeinde bei der Pachtvergabe zur Erhaltung von Kontinuität diese bewährte Zusammenarbeit. 

Die Reviereinschätzungen sind durch die Fischereikommission respektive die Wildtier- und Jagdkommission erfolgt. Die Gemeinden legen auf dieser Basis den jährlichen Pachtzins fest, heisst es im Schreiben. Damit werde zum Ausdruck gebracht, dass die Pachtzinsen nicht willkürlich seien, die Reviere also nicht an den Meistbietenden vergeben werden können. 

Die Ausschreibung erfolgt bis 15. Oktober 2023. Pachtbeginn für die Fischerei ist der 1. Januar 2024, für die Jagd ist es der 1. April 2024. 

Quelle: Kanton Basel-Landschaft
Symbolbild: Nathalie Homberger

Zurück zur Startseite