Schalldämpfer und Nachtzielgeräte: zwei Motionen eingereicht

Zwei SVP-Nationalräte haben im Bundesparlament zwei Motionen eingereicht. Diese fordern, dass Schalldämpfer sowie Nachtzielgeräte legal eingesetzt werden können.

Veröffentlicht am 17.04.2024

Nationalrat Markus Schnyder (SVP) reichte am 15. März 2024 im Parlament die Motion «Der Schalldämpfer ist als verbotenes Hilfsmittel gem. Jagdverordnung zu streichen» ein. Der Bundesrat wird damit beauftragt, den Passus in der Jagdverordnung (Art. 2, Abs. 1, bst. i), welcher die Nutzung von Schalldämpfern auf der Jagd verbietet, zu streichen. Der Schalldämpfer schu?tze gemäss der Motion einerseits das Gehör der Jägerinnen und Jäger und andererseits das des mitgefu?hrten Jagdhundes. Weiter reduzieren Schalldämpfer die Lärmbelastung während der Jagd und in der Umgebung von Schiessständen. Um Wilderei zu verhindern, sei Munition, deren Projektile eine Mu?ndungsgeschwindigkeit unter der Schallgeschwindigkeit aufweisen, zu verbieten, heisst es weiter im Motionstext.

Als Begru?ndung nennt der Nationalrat, dass Schalldämpfer seit mehreren Jahren in verschiedenen Kantonen mit Ausnahmebewilligung jagdlich eingesetzt werden. Es sei aus Sicht der Unterzeichnenden zwingend, diese Rechtsänderung vorzunehmen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem setzten viele Jägerinnen und Jäger Schalldämpfer im Ausland ein, wo sie ebenfalls seit mehreren Jahren jagdlich gefu?hrt werden du?rfen. Jäger mit der entsprechenden Ausnahmebewilligung wu?rden die Instrumente bereits heute im Europäischen Feuerwaffenpass eintragen.

Nachtzielgeräte, aber nur fu?r Schwarzund Raubwildjagd

Am 15. März 2024 wurde eine zweite Motion durch SVP-Nationalrat Thomas de Courten eingereicht. Darin fordern die Unterzeichnenden, dass auch Nachtzielgeräte als verbotenes Hilfsmittel aus der Jagdverordnung gestrichen werden. Die Nachtjagd auf Schwarz- und Raubwild sei gemäss dem Motionstext in den meisten Kantonen erlaubt. Um einen sicheren Schuss bei der nächtlichen Schwarz- und Raubwildjagd anzubringen, sei es aus Tierschutzu?berlegungen sinnvoll, ku?nstliche Lichtquellen respektive Nachtzielgeräte zu verwenden. Entsprechend sollen diese Hilfsmittel ku?nftig und ausschliesslich fu?r die Bejagung von Schwarz- und Raubwild erlaubt sein, fordern die Unterzeichnenden. Das wu?rde auch eine einheitliche Regelung in den Kantonen bewirken. Die heutige Lösung diesbezu?glich sei unbefriedigend. Seit mehreren Jahren werden Nachtzielhilfen in verschiedenen Kantonen mit Ausnahmebewilligung jagdlich eingesetzt. Es sei aus der Sicht der Unterzeichner zwingend, diese Rechtsänderung vorzunehmen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Änderung habe gemäss Motionstext keine Aufhebung der kantonalen Nachtjagdverbote zur Folge. In der Regel beginne die Schusszeit eine Stunde vor Sonnenaufgang und ende eine Stunde nach Sonnenuntergang.

Tierschutzverbände äussern sich kritisch

Gemäss «20 Minuten» könnte der Schweizer Tierschutz damit leben, wenn Schalldämpfer erlaubt wu?rden. Sie sehen jedoch den Einsatz von Nachtzielgeräten als problematisch und sagen, dass die Nacht den Tieren gehöre. Kritischer zu beiden Motionen äussert sich der Wildtierschutz Schweiz. Sie finden, dass nicht jedes Hilfsmittel, das die Erfolgschancen erhöht, auch genutzt werden soll. Zudem sei es bei einem Einsatz von Schalldämpfern aus ihrer Sicht schwieriger fu?r Wildhu?ter und Jagdaufseher, einen Schuss zuzuordnen. Sie glauben, dass somit Fehlschu?sse noch weniger rapportiert werden wu?rden.

Quelle: parlament.ch, «20 Minuten»
Hauptbild: AdobeStock

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